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Abfindung als Arbeitnehmer – Beratung in Düsseldorf & NRW

Von Aufhebungsverträgen, Sperrzeiten und Abfindungen

Ihre Abfindung ist Verhandlungssache

Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen, dass es im Falle eines Aufhebungsvertrags keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Auf der anderen Seite zwingt Sie aber auch niemand den Vertrag zu unterschreiben. Das heißt: Sie haben einen gewissen Verhandlungsspielraum, wenn es um die Höhe Ihrer Abfindung geht. Denn in den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag nicht uneigennützig anbieten, sondern eher den Kündigungsschutz umgehen wollen.

Muss ich mit Sperrzeiten vom Amt rechnen?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis ohne einen wichtigen Grund kündigen, haben Sie bis zu 12 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die gleiche Sperrzeit gilt grundsätzlich auch für mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Aufhebungsverträge – zumindest dann, wenn der Aufhebungsvertrag nicht durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Zwar ist dieser wichtige Grund gesetzlich nicht definiert, liegt aber oftmals vor, wenn Sie sich gezwungen sahen, den Aufhebungsvertrag zu akzeptieren, weil Ihr Chef schon eine verhaltensbedingte Kündigung angedroht hat. Damit wären Sie also so oder so aus der Arbeit im Unternehmen ausgeschieden, und das Arbeitsamt darf Ihnen im Falle einer Unterzeichnung des Arbeitsvertrags keine Sperrzeiten verhängen.

Was ist eine „gute“ Abfindung?

Eine oft verwendete Faustregel, um die Höhe der Abfindung zu ermitteln, lautet: Ein halbes Brutto-Monats-Gehalt multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die Sie für das Unternehmen gearbeitet haben. Diese Formel bildet eine gute Verhandlungsbasis für Regelfälle. Unter gewissen Umständen kann sogar eine höhere Abfindung verhandelt werden,
In jedem Fall sollten Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne eingehende anwaltliche Prüfung unterschreiben. Dafür gibt es ja zum Glück uns. Wir, die MSH migration professionals aus Düsseldorf, schätzen auch den Verhandlungsspielraum in Ihrem Interesse ein und geben Ihnen entsprechende Empfehlungen.