Kündigung ohne Abmahnung: Wann ist sie unwirksam?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in der Regel unwirksam, wenn der Arbeitgeber vorher nicht abgemahnt hat. Ohne Abmahnung geht es nur bei so schweren Pflichtverletzungen, dass das Vertrauen zerstört ist und der Arbeitgeber das Verhalten offensichtlich nicht hinnehmen muss.

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